Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.